Das Grundgesetz wurde 60. Deutschland feiert. Was als Provisorium geplant war, ist heute die Verfassung unseres Landes. Aus gutem Grund, denn die Autoren des Grundgesetzes haben Weitblick bewiesen. Ein schöner Anlass, sich das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wieder einmal vorzunehmen.
Dem vereinten Europa und dem Frieden der Welt dienen
Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wurde am 23. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Auch die heute aktuelle Fassung bezieht sich in der Präambel auf das damals bekräftigte Staatsziel, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.“
Unverrückbare Grundrechte
Kern der Verfassung sind die in den Artikeln 1 – 19 festgeschriebenen Grundrechte, auf die sich jedermann in Deutschland berufen kann. Die Leitlinie wird in Artikel 1 klar definiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Errungenschaft
Weder das „Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ (Artikel 2) noch „das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Artikel 5) sind Selbstverständlichkeiten. Es sind Errungenschaften, die nur verteidigen kann, wer sie kennt. Dringende Managementbuch.de – Empfehlung, für alle, die hier nicht nur auf der Durchreise sind. Kostenlos als Download . Oder in Buchform.
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