Damit eine Scheidung Ihr Unternehmen nicht ruiniert und Ihr Tod nicht das Leben Ihres Partners

Unternehmer sind Leute, die anpacken und handeln. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es, heißt ihr Wahlspruch. Zum Repertoire der ungeliebten und auf die lange Bank geschobenen Dinge gehören dagegen dröge Dinge wie Eheverträge, Vorkehrungen für den Scheidungsfall, ein klares Testament oder eine vorausschauende Nachfolgeregelung. Weil aber Ehen nachgewiesener Maßen immer für Überraschungen gut sind und Freund Hein eine Vorliebe für spontane Besuche hat, tut jeder Unternehmer und jede Unternehmerin gut daran, einige Dinge beizeiten zu regeln.

Das neue Erbschaftssteuerrecht ist endlich durch

Es war ja bis zum Schluss eine Zitterpartie, aber jetzt ist das Erbschaftsteuerrecht durch. Deshalb haben die beiden Experten auf diesem Gebiet, Heinz Stehle und Norbert Leuz ihren Klassiker „Familienunternehmen gestalten, erhalten, vererben“ jetzt komplett überarbeitet und neu aufgelegt. Es ist das Handbuch, das Unternehmer knapp und präzise über die grundlegenden steuerlichen, rechtlichen und erbrechtlichen Möglichkeiten informiert.

Der Ehepartner als Stütze. Und als Dynamit

Familienunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass meist der Ehepartner und/oder die Kinder mitarbeiten oder beteiligt sind. Wie also ist so zu verfahren, dass Ehepartner und Kinder entsprechend ent- und belohnt werden? Ist es sinnvoll, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu schaffen? Und was passiert im statistisch gesehen immerhin möglichen Scheidungsfall? Wie wirkt sich da eine Zugewinngemeinschaft aus? Wann ist Gütertrennung die bessere Regelung? Lästige Fragen. Fragen allerdings, die, wenn sie unbeantwortet bleiben, ein Unternehmen schnell an den Rand des Ruins treiben können.

Damit der Tod des Unternehmers nicht auch den Tod des Unternehmens bedeutet

Heinz Stehle und Norbert Leuz wissen, dass auch Unternehmer um das Thema Tod einen großen Bogen machen. Mit dem Ergebnis, dass die Finanzgerichte zu einem Großteil mit Erbstreitereien aufgrund unklarer Nachfolgeregelungen ausgelastet sind. Das muss nicht sein, denn für alle Gesellschaftsformen (vom Freiberufler über die GmbH bis zur Kapitalgesellschaft) gibt es zu Lebzeiten Gestaltungsspielraum. Sei es der Pflichtteilsverzicht seitens Kindern und Eltern oder die Vereinbarung zur Einziehung des Geschäftsanteils. All diese Feinheiten sind in diesem sehr gut strukturierten Buch hervorragend beschrieben. Und auch wer sich bei diesen wichtigen Fragen und Entscheidungen auf Berater verlässt, wird deren Vorschläge mit Hilfe dieses Standardwerks viel besser einordnen können. Deshalb Roter-Reiter.de.de – Empfehlung für alle, die ihr Unternehmen und ihre Familie nicht blind dem Schicksal überantworten wollen.

Wolfgang Hanfstein, www.Roter-Reiter.de

 

Machen Sie Ihr Testament. Jetzt: Heinz Stehle, Norbert Leuz: Familienunternehmen gestalten, erhalten, vererben, Schäffer Poeschel Verlag.

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