Rechte und Pflichten für Mini-Jobber

Haufe_450_Euro_Minijobs_mit_Arbeitshilfen_onlineZum ersten Januar 2013 trat die gesetzliche Minijob-Reform in Kraft. Die Verdienstgrenze wurde von 400 auf 450 Euro angehoben. Die Beschäftigten sind nun grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei die Option besteht, sich hiervon befreien zu lassen. Zudem wurden die Gleitzonenfälle mit Entgelt bis zu 850 Euro (Midi-Jobs) angepasst. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen im Zuge der Anpassung von weniger bürokratischen Hürden profitieren.

In ihrem Buch „450-Euro-Miniobs“ erläutern die Autoren Thomas Methler und Christian Schirk detailliert diese Neuregelungen und die bestehenden, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Grundlagen einer geringfügigen Beschäftigung. Sie grenzen Mini-Jobs von kurzfristigen Beschäftigungen und Beschäftigungen in Privathaushalten ab. Und helfen Ihnen als Arbeitgeber dabei, das Arbeitsverhältnis Ihrer Aushilfen auf solide Füße zu stellen – ganz gleich ob es sich um „alte“ oder „neue“ Beschäftigungen handelt.

Gut: Methler und Schirk legen hier kein ungelenk kommentiertes Gesetzbuch vor, sondern einen praktischen Ratgeber, der frei von juristischem Fachwissen gelesen und genutzt werden kann. Die Auswirkungen der Neuregelungen werden anhand von Fallbeispielen in den Alltag von Beschäftigten und Arbeitgebern übertragen. Dazu kommen viele Beispielrechnungen etwa zu Rentenversicherungsbeiträgen oder Steuervergünstigungen. Ein gutes, aktuelles Nachschlagewerk.

Roter Reiter.de: Wer auch nur einen der über 7 Millionen Minijobber in Deutschland beschäftigt, sollte das Pflichtenheft der geringfügigen Beschäftigung lesen. Für Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalplaner oder auch Juristen ist das Buch mit der immensen Detailtiefe genau richtig. Arbeitnehmer finden für ihre Fragen vermutlich kompaktere und günstigere Ratgeber.

Oliver Ibelshäuser, www.Roter-Reiter.de

Thomas Methler/Christian Schirk: „450-Euro-Minjobs“, Haufe 2013

Mehr dazu unter Managementbuch.de

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