Rezension von Rüdiger Weimanns Buch „E-Rechnungen“
Digital erstellte und versendete Rechnungen sind für Ihr Unternehmen ungemein praktisch. Sie sparen Papier, Druckertoner und Briefmarken. Und erleichtern sogar die Buchhaltung – wenn man die E-Rechnungen korrekt und rechtsverbindlich erfasst. Ansonsten drohen nicht nur höherer Verwaltungsaufwand, sondern sogar der Verlust des Steuerabzugs.
Rüdiger Weimann erklärt Ihnen in seinem gleichnamigen Praxisbuch „E-Rechnungen“ wie Sie diese rechtssicher übermitteln, gegebenenfalls berichtigen, sauber kontieren und archivieren. Die hilfreichen Tipps und vielen Praxisbeispiele wenden sich damit sowohl an Rechnungssteller als auch an die Empfänger.
Digital unterschreiben – aber wie?
Basierend auf dem aktuellen Steuervereinfachungsgesetz von 2011 zeigt er, wie Sie digitale Signaturen erstellen oder auch prüfen (Beachten Sie den Unterschied zwischen einfacher elektronischer Signatur, fortschrittlicher Signatur und qualifizierter Signatur!), welche Anforderungen die Rechnungen per Fax erfüllen müssen und wie Sie mit den immer häufiger werdenden PDF-Mail-Eingängen umgehen. Samt guter Tipps, die den Laien vor Schaden bewahren: „Erhalten Sie eine Rechnung als PDF-Anhang, müssen Sie nicht nur die Rechnung, sondern auch die E-Mail elektronisch aufbewahren. Wollen Sie vermeiden, dass der Betriebsprüfer den gesamten E-Mail-Verkehr sehen kann, müssen Sie die Daten zeitnah trennen und gesondert archivieren.“ Die Aufbewahrungspflicht gilt übrigens auch hier satte 10 Jahre!
Roter Reiter-Fazit: „E-Rechnungen“ ist eine praxisnahe und verständliche Orientierungshilfe für Unternehmen, die künftig von den Vorteilen digital übermittelter Rechnungen profitieren möchten, ohne Ärger mit Finanzamt oder Wirtschaftsprüfern zu riskieren.
Oliver Ibelshäuser www.roter-reiter.de
Rüdiger Weimann: „E-Rechnungen“, Haufe 2013
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