Auswärtsspiel für Ihre Mitarbeiter: Grundlagen, Rechtsgrundsätze und Praxistipps

daz4ed (41)Konzerne und verzweigt operierende Unternehmen schicken regelmäßig eigene Mitarbeiter in Partnerfirmen oder zu Kunden, damit diese vor Ort ihre Kompetenzen ausspielen können. Das ist im Inland der Fall, beispielsweise bei Montageaufträgen, aber auch im Ausland, etwa bei Beraterdienstleistungen. Diese so genannte Mitarbeiterentsendung ist an zahlreiche rechtliche und steuerliche Regularien gebunden und wird richtig kompliziert, wenn die eigenen Leute längere Zeit in Ostasien, dem Nahen Osten oder den USA beschäftigt sind. Denn hier kommen neben arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten auch Fragen zu Aufenthaltsgenehmigung und zu Steuerleistungen und -pflichten ins Spiel.

Heide Mannen, Ulrike Schellert und Thomas Wolf haben in ihrem Buch “Mitarbeiterentsendung” alle relevanten Aspekte zusammengetragen – ganz gleich, ob Sie Ihre Leute in die Welt schicken oder “auswärtige Kompetenz” ins Boot holen. Sie erfahren, wie Sie sich vertraglich mit dem Partnerunternehmen und selbstverständlich auch dem jeweiligen Mitarbeiter absichern und keine der rechtlichen Verpflichtungen übersehen. Gut: Zum besseren Verständnis haben die Autoren viele Fallbeispiele und die wichtigsten Anforderungen möglicher Partnerländer zusammengetragen – von “A” wie Ägypten bis “Z” wie Zypern.

Management Journal – Fazit: Wer seine Mitarbeiter künftig häufiger zu “Auswärtsspielen” schicken möchte oder die Unterstützung von Partnerunternehmen aus dem Ausland annehmen will, findet in dem Buch “Mitarbeiterentsendung” das ausführliche und aktuelle Nachschlagewerk aller wichtigen Regularien.

Oliver Ibelshäuser, www.Management-Journal.de

Heide Mannen, Ulrike Schellert, Thomas Wolf :„Mitarbeiterentsendung“; Schaeffer-Poeschel 2013

Buch bestellen auf Managementbuch.de

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Seite zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen